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OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 E 1309/05 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. September 2006 - 12 E 1309/05 (https://dejure.org/2006,25507)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden - 1 K 542/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 E 1309/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.12.2005 - 1 KSt 1.05
Erinnerung; Vergütungsfestsetzung; beigeordneter Rechtsanwalt; Einzelrichter; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 E 1309/05
Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Erinnerung gegen die Vergütungsfestsetzung im Verfahren nach §§ 61 Abs. 1 Satz 1 RVG, 121 ff. BRAGO, über die der Senat gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO in der Besetzung von drei Richtern entscheidet, weil die Übergangsregelung des § 61 Abs. 1 RVG generell und damit auch hinsichtlich der Anwendung verfahrensrechtlicher Bestimmungen zwischen der Anwendung der BRAGO und des RVG abgrenzen soll, vgl. BT-Drucks. 15/1971, S. 204; BVerwG, Beschlüsse vom 28. Dezember 2005 - 1 KSt 1.05 - und vom 26. August 2005 - 5 KSt 1.05 - OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 2 E 1284/05 -, ist zulässig. - BVerwG, 26.08.2005 - 5 KSt 1.05
Bestimmung des Umfangs einer rechtsanwaltlichen Vergütung bei Prozesskostenhilfe
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 E 1309/05
Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Erinnerung gegen die Vergütungsfestsetzung im Verfahren nach §§ 61 Abs. 1 Satz 1 RVG, 121 ff. BRAGO, über die der Senat gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO in der Besetzung von drei Richtern entscheidet, weil die Übergangsregelung des § 61 Abs. 1 RVG generell und damit auch hinsichtlich der Anwendung verfahrensrechtlicher Bestimmungen zwischen der Anwendung der BRAGO und des RVG abgrenzen soll, vgl. BT-Drucks. 15/1971, S. 204; BVerwG, Beschlüsse vom 28. Dezember 2005 - 1 KSt 1.05 - und vom 26. August 2005 - 5 KSt 1.05 - OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 2 E 1284/05 -, ist zulässig. - OLG Köln, 29.11.1972 - 2 W 105/72
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 E 1309/05
Der vom Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Entscheidung in Bezug genommene Beschluss des OLG Köln vom 29. November 1972 - 2 W 105/72 -, MDR 1973, 324, betrifft gerade den Fall, dass "mehrere Rechtsstreitigkeiten mit verschiedenen Parteien in einem der Verfahren durch einen Gesamtvergleich erledigt" werden.
- VG Minden, 08.04.2010 - 6 K 3485/08
Anforderungen an die zulässige Erinnerung eines Prozessbevollmächtigten gegen …
Der fehlende rechtliche Zusammenhang unterscheidet die drei vorliegenden Verfahren maßgebend von derjenigen Verfahrenskonstellation, über die das OVG NRW mit seinem Beschluss vom 15.9.2006 - 12 E 1309/05 - (www.nrwe.de), den der Bezirksrevisor im Schreiben vom 15.1.2010 heranzieht, entschieden hat.