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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 E 1309/05   

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https://dejure.org/2006,25507
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 E 1309/05 (https://dejure.org/2006,25507)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.09.2006 - 12 E 1309/05 (https://dejure.org/2006,25507)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. September 2006 - 12 E 1309/05 (https://dejure.org/2006,25507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Minden - 1 K 542/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 E 1309/05
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.12.2005 - 1 KSt 1.05

    Erinnerung; Vergütungsfestsetzung; beigeordneter Rechtsanwalt; Einzelrichter;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 E 1309/05
    Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Erinnerung gegen die Vergütungsfestsetzung im Verfahren nach §§ 61 Abs. 1 Satz 1 RVG, 121 ff. BRAGO, über die der Senat gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO in der Besetzung von drei Richtern entscheidet, weil die Übergangsregelung des § 61 Abs. 1 RVG generell und damit auch hinsichtlich der Anwendung verfahrensrechtlicher Bestimmungen zwischen der Anwendung der BRAGO und des RVG abgrenzen soll, vgl. BT-Drucks. 15/1971, S. 204; BVerwG, Beschlüsse vom 28. Dezember 2005 - 1 KSt 1.05 - und vom 26. August 2005 - 5 KSt 1.05 - OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 2 E 1284/05 -, ist zulässig.
  • BVerwG, 26.08.2005 - 5 KSt 1.05

    Bestimmung des Umfangs einer rechtsanwaltlichen Vergütung bei Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 E 1309/05
    Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Erinnerung gegen die Vergütungsfestsetzung im Verfahren nach §§ 61 Abs. 1 Satz 1 RVG, 121 ff. BRAGO, über die der Senat gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO in der Besetzung von drei Richtern entscheidet, weil die Übergangsregelung des § 61 Abs. 1 RVG generell und damit auch hinsichtlich der Anwendung verfahrensrechtlicher Bestimmungen zwischen der Anwendung der BRAGO und des RVG abgrenzen soll, vgl. BT-Drucks. 15/1971, S. 204; BVerwG, Beschlüsse vom 28. Dezember 2005 - 1 KSt 1.05 - und vom 26. August 2005 - 5 KSt 1.05 - OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 2 E 1284/05 -, ist zulässig.
  • OLG Köln, 29.11.1972 - 2 W 105/72
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 E 1309/05
    Der vom Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Entscheidung in Bezug genommene Beschluss des OLG Köln vom 29. November 1972 - 2 W 105/72 -, MDR 1973, 324, betrifft gerade den Fall, dass "mehrere Rechtsstreitigkeiten mit verschiedenen Parteien in einem der Verfahren durch einen Gesamtvergleich erledigt" werden.
  • VG Minden, 08.04.2010 - 6 K 3485/08

    Anforderungen an die zulässige Erinnerung eines Prozessbevollmächtigten gegen

    Der fehlende rechtliche Zusammenhang unterscheidet die drei vorliegenden Verfahren maßgebend von derjenigen Verfahrenskonstellation, über die das OVG NRW mit seinem Beschluss vom 15.9.2006 - 12 E 1309/05 - (www.nrwe.de), den der Bezirksrevisor im Schreiben vom 15.1.2010 heranzieht, entschieden hat.
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